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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Vermittlungsleistungen von Campervermittler Acky – Thomas Lengsfeld
Stand: 16. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über Vermittlungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen Campervermittler Acky – Thomas Lengsfeld, Hauptstraße 98, 78176 Blumberg („Vermittler“) und seinen Auftraggebern. Individuelle Vereinbarungen im Vermittlungsauftrag haben Vorrang.

2. Rolle des Vermittlers

Campervermittler Acky unterstützt den Auftraggeber bei der Vermarktung und Vermittlung eines Campers, Wohnmobils oder sonstigen vereinbarten Fahrzeugs. Der Vermittler wird nicht allein durch seine Vermittlungstätigkeit Eigentümer oder Verkäufer des Fahrzeugs. Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt grundsätzlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und Käufer zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Anfrage und Vertragsschluss

Die Nutzung der Website, eine Kontaktanfrage oder die Übermittlung von Daten für einen Wertcheck begründet noch keinen kostenpflichtigen Vermittlungsvertrag. Ein Vermittlungsauftrag kommt erst durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Campervermittler Acky zustande.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vermittlungsauftrag. Vereinbart werden können insbesondere Markt- und Preiseinschätzung, Erstellung von Fotos oder Videos, Fahrzeugpräsentation, Veröffentlichung von Inseraten, Bearbeitung und Vorauswahl von Interessentenanfragen, Koordination von Besichtigungen sowie Begleitung der Verkaufsabwicklung. Ein bestimmter Verkaufserfolg, Verkaufspreis oder Verkaufszeitpunkt wird nicht garantiert.

5. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Eigentumsverhältnisse, Fahrzeugdaten, Laufleistung, Erstzulassung, Vorschäden, Unfallschäden, bekannte Mängel, Umbauten, Finanzierung oder Rechte Dritter. Änderungen, neue Schäden oder sonstige für den Verkauf wesentliche Umstände sind dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen.

6. Fahrzeugunterlagen und Verfügungsberechtigung

Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der Vermittlung berechtigt zu sein. Soweit erforderlich, stellt er die notwendigen Fahrzeugunterlagen und Nachweise zur Verfügung. Rechte Dritter am Fahrzeug sind vor Vertragsschluss offenzulegen.

7. Verkaufspreis

Preisempfehlungen oder Wertangaben des Vermittlers sind Markteinschätzungen und keine Garantie für einen bestimmten erzielbaren Verkaufspreis. Die Entscheidung über die Annahme eines Kaufangebots bleibt beim Verkäufer, sofern im Vermittlungsauftrag nichts anderes geregelt ist.

8. Provision

Die Höhe der Vermittlungsprovision wird individuell im Vermittlungsauftrag vereinbart. Eine Mindestprovision besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Die Provision wird bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Als erfolgreiche Vermittlung gilt grundsätzlich der Abschluss eines Kaufvertrags über das vom Vermittlungsauftrag erfasste Fahrzeug mit einem Käufer, dessen Kontakt oder Kaufinteresse durch die Tätigkeit des Vermittlers zustande gekommen oder wesentlich gefördert worden ist. Einzelheiten zur Fälligkeit und Abrechnung können im Vermittlungsauftrag konkretisiert werden.

9. Besichtigungen und Probefahrten

Besichtigungen und Probefahrten werden nach Möglichkeit abgestimmt. Soweit das Fahrzeug beim Auftraggeber verbleibt, bleibt dieser für dessen ordnungsgemäßen Zustand, Versicherung, Verkehrssicherheit und Verwahrung verantwortlich. Vor einer Probefahrt sind die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz, zu prüfen.

10. Inserate, Fotos und Videos

Soweit der Auftraggeber dem Vermittler Texte, Fotos, Dokumente oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, versichert er, dass deren Verwendung für die vereinbarten Zwecke zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Vom Vermittler erstellte Präsentationsinhalte dürfen im Rahmen des vereinbarten Vermittlungsauftrags zur Vermarktung des Fahrzeugs genutzt werden. Weitergehende Nutzungsrechte richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

11. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Der Vermittler haftet insbesondere unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Angaben zum Fahrzeug, die vom Auftraggeber oder Dritten stammen, übernimmt der Vermittler keine Gewähr für deren Richtigkeit, soweit er deren Unrichtigkeit nicht kannte und nicht zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

12. Laufzeit und Beendigung

Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Vermittlungsauftrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von einer Beendigung unberührt.

13. Verbraucher und Widerrufsrecht

Wird ein Vermittlungsvertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, sind die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Campervermittler Acky ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Hinweis: Diese AGB sind auf das beschriebene Vermittlungsmodell zugeschnitten, ersetzen aber keine individuelle anwaltliche Prüfung. Vor dem ersten verbindlichen Vermittlungsvertrag sollten insbesondere Provisionsregelung, Laufzeit, Kündigung, mögliche Exklusivität/Umgehungsfälle und der genaue Ablauf der Kaufabwicklung mit einem im Vertragsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Campervermittler Acky
Thomas Lengsfeld · Hauptstraße 98 · 78176 Blumberg
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